Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist veröffentlicht und tritt in der Hauptsache zum 13. Januar 2018 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen  sind u.a. relevante Änderungen für Händler im Hinblick auf Zahlungen, Neuregelungen für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister,
Konkretisierungen zu unternehmensübergreifenden Gutscheinen, Verbot für Aufpreise (sog. Surcharging) bei den meisten Zahlungsarten und besondere Sicherheitsanforderungen für Zahlungsdienstleister an die
Zahlungsausführung.