Der Handelsverband  freut sich über die heute vom Landtag beschlossene Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG). Kernstück  der Reform ist eine Erhöhung der möglichen Zahl verkaufsoffener Sonntage von bislang vier auf zukünftig maximal acht Sonntage sowie eine erleichterte Beantragungs- und Genehmigungspraxis. Die bisherige Regelung, wonach verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden konnten, wird abgelöst. Das neue Gesetz stützt Öffnungsgenehmigungen auf Sachgründe, bei denen ein öffentliches Interesse für verkaufsoffene Sonntage vorliegt. In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Sonntagsöffnungen gerichtlich angegriffen und teilweise auch untersagt. Eine neue Rechtsgrundlage war daher dringend geboten und wurde nun im neuen LÖG verankert.

„Für die Region Westfalen-Münsterland verspricht sich der Verband vor allem eine höhere Rechtssicherheit für die oft mit erhelblichen finanziellen und zeitlichen Mitteln geplanten Veranstaltungen. Mit einer starken Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage rechnen wir in unserer Region nicht“, sagt Markus Kaluza vom Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland.