Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung behindert die weitere Digitalisierung im Einzelhandel.

Die rechtlichen Risiken und die Registrierungsvorschriften bei öffentlichen WLAN-Angeboten machen es Händlern und Kunden auch in Zukunft unnötig schwer.

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten Das bremst Investitionen in Millionenhöhe aus“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
WLAN-Netze seien die Grundlage für viele Innovationen und Investitionen im Einzelhandel. Bezahlen per Handy oder andere mit dem Smartphone verbundene Services könnten nur mit einer Internet-Verbindung angeboten werden. Diese sei an vielen Standorten nur per WLAN sicherzustellen. Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken, bieten bisher nur wenige Händler WLAN an.

Nach dem Gesetzentwurf entfällt die Störerhaftung nur dann, wenn die Anbieter des WLANs unberechtigte Personen vom Zugriff auf das Netz abhalten.
„Wer bei einem öffentlichen WLAN-Netz als unberechtigt gelten soll, ist völlig unklar. Diese Formulierung zwingt den Händler, für alle seine Kunden eine Registrierungspflicht im WLAN einzuführen“, so Tromp. Gerade im Handel aber müssten die Kunden schnell und einfach auf das WLAN zugreifen können. Bezahlen mit dem Handy beispielsweise werde von den Kunden nicht angenommen, wenn erst eine Registrierung notwendig sei und gleichzeitig die Kassenschlange immer länger werde.