Unbare Zahlungen sind für Händler mit hohen Gebühren belastet.
So ist es für mache Einzelhändler finanziell nicht leistbar Kredit- oder EC-Kartenzahlungen zu akzeptieren.
Das am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossene Begleitgesetz zur Umsetzung der am 9. Dezember wirksam werdende „EU Verordnung zu Interbankenentgelten“ sorgt nun für eine Senkung der Gebühren für Kreditkarten auf 0,3% und bei Debitkarten auf 0,2%.
Diese kommt auch den Kunden zu Gute, denn Händler, die sich aufgrund von geringen Margen keine Kartenzahlung anbieten konnten, haben so eine Möglichkeit die bei ihnen akzeptierten Zahlungsmittel zu erweitern.
Der Handelsverband fordert weiterhin eine zusätzliche Beschränkung auf einen Maximalbetrag und eine Orientierung der Gebühren an den tatsächlichen Unkosten der Banken, damit unsere Händler dem immer stärker werdenden Kundenwunsch nach bargeldloser Zahlung entsprechen können.