Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Damit wird der deutsche Einzelhandel erstmals verpflichtet, Elektrogeräte von seinen Kunden zurückzunehmen. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels hatte sich im Vorfeld erfolgreich für eine Befreiung kleinerer Händler von der Rücknahmepflicht eingesetzt und gleiche Rechte und Pflichten für stationären und Onlinehandel erreicht. Trotzdem kommt auf den Einzelhandel jede Menge Bürokratie zu, kritisiert der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker, der sich zudem eine verbraucherfreundlichere Regelung gewünscht hatte: „Der Fachhandel nimmt als Service seit jeher freiwillig von seinen Kunden ausrangierte Elektro-Großgeräte zurück. Und das ohne große Bürokratie. Künftig müssen wir die Konsumenten umfassend informieren und beraten, uns registrieren, Müllmengen melden, im Zweifel externe Berater und Dienstleister einschalten und finanzieren. Und dann stellt sich noch die Frage, ob Otto Normalverbraucher in Zukunft – wie von der Politik gewünscht – seinen Haartrockner oder Rasierer in den Elektromarkt trägt. Sicher ist nur, dass jede Menge Bürokratie auf den Einzelhandel zukommt. Hier schützt der brandneue BVT-Praxisfolder mit Fragen und Antworten den Handel vor Abmahnungen.“
Quelle: bvt-ev.de
Ein Leitfaden für Einzelhändler ist hier abrufbar.