Mit Blick auf den heutigen Milchgipfel betonen der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), dass die aktuellen Milchpreise das Ergebnis von Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt sind. Der Handel orientiere sich an den Grundregeln der Marktwirtschaft, um selbst weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können. Viele der aktuellen Forderungen nach einem Milchfonds oder Ähnlichem seien allein schon kartellrechtlich unzulässig.

„Der Handel sieht sich als Partner der Landwirtschaft. Deshalb haben wir großes Interesse an konstruktiven Gesprächen mit Landwirten und Politik“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Der Preisrückgang bei Trinkmilch sei aber insbesondere auf die zu großen Milchmengen in der Folge der wegbrechenden Märkte in Russland und China zurückzuführen. „Der Kunde hat bereits jetzt schon die Wahl, durch das eigene Einkaufsverhalten seinen Beitrag zu leisten. Der Lebensmittelhandel hält in allen Bereichen des Molkereisortiments preislich und qualitativ ein breites Angebot vor“, so BVLH Präsident Friedhelm Dornseifer. Allein bei Milch könnten die Kunden Produkte aus mehr als einem halben Duzend Preissegmenten wählen. Dazu zählten auch Premium-, Bio- und Regionalmarken, die im Schnitt doppelt so teuer angeboten würden wie Preiseinstiegsmarken. Maßnahmen zur Stützung des Preises für Trinkmilch hätten nur einen geringen Effekt für die Landwirte. Denn nur etwa zehn Prozent der Milch werden zu Trinkmilch verarbeitet. Der große Rest erreicht die Verbraucher in Form von Butter, Quark, Käse oder Milchpulver. Außerdem sind den Händlern durch das Kartellrecht enge Grenzen gesteckt. „Aktuelle Vorschläge für einen Milchfonds sind juristisch gar nicht zulässig. Die Unternehmen dürfen untereinander keine Preisabsprachen treffen“, so Sanktjohanser weiter. Beide Verbände betonen jedoch die Bereitschaft, gemeinsam mit allen Lieferstufen und der Politik weiter nach Lösungen zu suchen.