Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Luftreinhalteplänen in Stuttgart und in Düsseldorf lässt den Handel zwar vorerst leicht aufatmen, eine Entwarnung vor abrupten Fahrverboten bietet das Urteil jedoch nicht. „Natürlich hätte man sich eine andere Entscheidung gewünscht,“ sagt Karin Eksen, Geschäftsführerin des Handelsverbandes Westfalen-Münsterland, „gleichwohl gibt die bislang bekannt gewordene Begründung des BVerwG den Kommunen die Möglichkeit, von übereilten Fahrverboten Abstand zu nehmen. Denn das Gericht verlangt ausdrücklich in jedem Fall neben sonstigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Dennoch ist zu befürchten, dass der Druck auf Kommunen immer größer wird, noch mehr für die Luftreinhaltung zu tun. Dabei sollten ausschließlich solche Maßnahmen umgesetzt werden, die von sachlichen Argumenten und fachlicher Expertise getragen sind und nicht bloß stimmungsmachende Äußerungen erfüllen.“

Jeder innerstädtische Handelsstandort muss für Logistik und Kunden erreichbar bleiben. Deshalb wirken sich pauschale Fahrverbote negativ auf den Handel und die Städte aus. Schon seit Längerem kämpfen Kommunen und Handel in vielen Stadtzentren mit rückläufigen Kundenzahlen. „Fahrverbote werden diese Entwicklung weiter verschärfen und alle Bemühungen um attraktive und vitale Innenstädte konterkarieren,“ weiß Karin Eksen und ergänzt: „Als Folge von Fahrverboten werden sich Kunden noch mehr in Richtung Online-Handel, Fachmarktzentren und ‚Grüner Wiese‘ orientieren.“ Gefragt sei deshalb ein ganzheitliches Konzept für eine echte Verkehrswende – kein Schnellschuss, dessen Folgen nicht nur nach Meinung Karin Eksens für die Luftreinhaltung ohnehin mehr als fraglich ist.

Dabei ist eines nach Meinung des Handelsverbandes auch klar: Attraktive Innenstädte brauchen saubere Luft. Deshalb unterstützt der Handel grundsätzlich die Verbesserung der Luftbelastung und sieht sich gleichermaßen verantwortlich in der Verkehrswende. Allerdings sollten verhältnismäßige Übergangsfristen geschaffen werden, und die Politik muss Förderanreize für alternative Logistikdienstleistungen und neue Antriebsformen schaffen. Denn nicht nur der Händler ist auf die Hersteller von schadstofffreien Fahrzeugen, auf eine Förderung von Fahrzeugen mit neuen Antriebstechnologien sowie auf den weiteren Ausbau eines kundenorientierten öffentlichen Nahverkehrs angewiesen. Zudem sollten, dort wo es möglich ist, die Vorgaben für eine Belieferung bei Nacht gelockert werden, so dass der Verkehr am Tag entzerrt werden kann.

Ansprechpartner:

Karin Eksen, Geschäftsführerin