Gegenwärtig erfolgt keine Entschädigung der von Schließung betroffenen Einzelhandelsbetriebe nach dem IFSG. Entschädigungen werden nur bei angeordneten Quarantänefällen gezahlt.

„Wir fordern, dass eine Anwendung des IFSG für die von behördlichen Schließungen betroffenen Betriebe geschaffen wird“,
sagt Thomas Schäfer, der die Interessen des Einzelhandels in Westfalen und Münsterland vertritt.

Der Handelsverband fordert diese Änderung schnell umzusetzen, da viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Alleine in der Stadt Dortmund sind ca. 20.000 Menschen im Einzelhandel sozialversicherungspflichtig beschäftigt – im Verbandsgebiet knapp. 90.000. Die Forderung nach Veränderung hat der Handelsverband NRW auch bereits im Wirtschaftsgipfel gegenüber der Landesregierung klar adressiert.

„Hier muss schnell etwas passieren, denn es geht für viele unserer Einzelhändler um das nackte Überleben.“

Der Verband verzeichnet eine stark erhöhte Nachfrage nach Beratung.
„Unsere Telefonleitungen glühen und viele Einzelhändler machen sich zu Recht Sorgen“, sagt Schäfer über die derzeitige Arbeit in den beiden Geschäftsstellen unserer Region.
Vermehrt berichten die Händler dem Verband, dass sie bereits Vorkehrungen treffen, aus ihrem Privatvermögen die Löhne und weitere Kosten wie Miete Versicherungen zu zahlen. Aber auch dieses Geld ist bald aufgebraucht und schmälert die eigene Altersabsicherung.
„Kredite helfen in der jetzigen Situation nicht. Wovon sollen die getilgt werden, wenn der Umsatz für einen unbestimmten Zeitraum wegbricht“, fragt sich Schäfer besorgt. „Und bis die angekündigten Soforthilfen von Bund und Land bei den Betrieben ankommen, vergeht zu viel Zeit.“