Am gestrigen Dienstag konnte eine Tarifeinigung mit ver.di erzielt werden. Damit ist der Weg für Einführung von Kurzarbeit ab 1. März auch für tarifgebundene Unternehmen frei. Lesen Sie hier die Eckpunkte der Tarifeinigung in einem Kurbericht.
Weg frei für Kurzarbeit ab 1. März auch für tarifgebundene Unternehmen in NRW
Carina Peretzke2020-04-01T16:51:34+02:001. April 2020|Tags: Corona, Einzelhandel, Handel, Kurzarbeit, NRW, Tarifvertrag|