Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ mit dem neuen Verbandssanktionengesetz. „Dieser Gesetzesentwurf geht vollständig in die falsche Richtung. Er stellt Unternehmen unter Generalverdacht, verstößt gegen wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und trifft mit seinen Auswirkungen unbeteiligte Dritte wie beispielsweise auch die Arbeitnehmer“, so HDE-Rechtsexperte Peter Schröder.

Der HDE formulierte seine Bedenken mit zahlreichen weiteren Wirtschaftsverbänden deshalb in einem gemeinsamen Brief an das Bundesjustizministerium.

Der Gesetzesentwurf mache Unternehmen kollektiv für Taten Dritter verantwortlich und lasse sie im Unklaren, was im Rahmen der Aufsichtspflichten genau von ihnen verlangt wird. Hier müssten eindeutige und rechtssichere Vorgaben gemacht werden, damit kein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und das Verschuldensprinzip vorliege. Geforderte Compliancemaßnahmen müssten zudem angemessen sein und könnten von Mittelständlern nicht in gleichem Umfang verlangt werden wie von Großunternehmen.

Die Kritik richtet sich unter anderem aber auch gegen den Zeitpunkt für ein solches Gesetz. Es führe in der Folge zu unangemessenen Belastungen gerade auch der rechtstreuen Unternehmen und schaffe erhebliche Rechtsunsicherheit in einer Zeit, in der die Unternehmen vom Staat Klarheit und Verlässlichkeit erwarten. Die Sanktionshöhe könne gerade Einzelhandelsunternehmen mit hohen Umsätzen und geringen Margen in ihrer Existenz gefährden. Die Politik solle die Zeit bis zum Ende der Coronakrise deshalb nutzen, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.

Die HDE-Stellungnahme zum Thema finden Sie unter: https://bit.ly/2UsqFZn

>>Quelle: HDE<<