Erneut hat sich eine große Zahl von Einzelhändlern an unserer vom Landesverband gesteuerten regelmäßigen NRW-weiten Umfrage beteiligt. Die Auswertung der aktuellen Ergebnisse verdeutlicht, dass die Lage weitgehend im Status Quo verharrt. Rund die Hälfte der Betriebe erreicht gemessen am Vorjahr immerhin ein Frequenzniveau von 80-Prozent und mehr, jedes siebte Geschäft bleibt jedoch unter der 20 Prozent-Marke. Ein vergleichbares Bild zeigen auch die Umsatzwerte.

Durch die vorherrschende Hitze wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes seitens der Kunden mehr denn je als sehr störend empfunden. Die Verpflichtung wird zwar überwiegend als notwendig akzeptiert, gilt aber nach wie vor als belastendes Hemmnis, sorgt auch weiterhin für Diskussionen mit undisziplinierten Kunden und zehrt an den Nerven.

Die Unsicherheiten zur Abrechnung der Soforthilfe haben dazu geführt, dass, wenngleich zwei Fünftel der Betriebe bereits eine Aufforderung zur „Ermittlung des Liquiditätsengpasses NRW Soforthilfe 2020“ erhalten haben, drei Viertel davon der Empfehlung folgen, eine Rückmeldung zunächst aufzuschieben. Besonders hofft man auf eine Korrektur der mangelnden Berücksichtigungsfähigkeit der Personalkosten (vorrangig auch bei Minijobbern), aber auch die starre zeitliche Betrachtungsweise wird als nicht gerechtfertigt empfunden. Aktuell rechnen knapp zwei Drittel der Geschäfte damit, erhaltene Unterstützung zumindest anteilig wieder zurückzahlen zu müssen.

Bei der Überbrückungshilfe bleibt der Handel zurückhaltend, bislang gab nur jeder zehnte Betrieb an, einen Antrag gestellt zu haben.
Dieser Bilanz trotzend gibt es diesmal eine leicht positive Entwicklung in der Sorge vor drohenden Geschäftsschließungen. Dennoch schätzt jeder Achte das Risiko als groß oder sehr groß ein und nur 30 Prozent wägen sich schon auf der sicheren Seite.

Die Ergebnisse unserer im zweiwöchigen Rhythmus durchgeführten Umfrage zur wirtschaftlichen Lage im Einzelhandel bestätigen uns in unseren Aktivitäten, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene auf die große Gefährdung zentraler Einkaufsbereiche und zahlreicher Einzelhandelsbetriebe deutlich hinzuweisen und weitere Unterstützungsmaßnahmen einzufordern.