Zur Normenkontrollklage von ver.di nrw gegen verkaufsoffene Sonntage in der Corona-Schutzverordnung

Dass ver.di NRW nunmehr auch gegen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW klagt, um die dogmatische und kategorische Ablehnung von einzelnen verkaufsoffenen Sonntagen durchsetzen zu wollen, überrascht den Handelsverband Nordrhein-Westfalen nicht. „Wir hatten allerdings gehofft, dass man sich seitens ver.di gerade angesichts steigender Infektionszahlen dem Argument einer Entzerrung der Besucherströme nicht verweigert“, gibt Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes NRW seiner Enttäuschung Ausdruck.

Da die zulässige Kundenanzahl in den Geschäften durch die aktuelle Coronaschutzverordnung auf 1 Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt ist, befürchtet der Handelsverband gerade an den stark besuchten Adventswochenenden Menschenansammlungen und Gedränge in den Einkaufsstraßen und Geschäften. Eine Entzerrung diene deshalb sowohl dem Infektionsschutz der Beschäftigten als auch dem der Kunden. „Wir können nicht mehr Platz zum Einkaufen schaffen, um für Entzerrung zu sorgen. Da bleibt nur, den Kunden ein größeres Zeitfernster zu verschaffen, um die Weihnachtseinkäufe zu erledigen und da sind die vorgesehenen fünf Stunden am Sonntagnachmittag nötig und sinnvoll“, so Radau weiter.

Verband hofft auf rasche Klärung

Der Verband hatte schon vorher öffentlich dazu aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst vorzuziehen. Nicht gelten lässt der Verband, dass angesichts der Corona-Pandemie es die Verkaufsöffnung sei, die erst Menschenansammlungen hervorrufe und damit unter Infektionsschutzaspekten unverantwortlich sei. „Anders als bei herkömmlichen verkaufsoffenen Sonntagen, die ja im Übrigen in diesem Jahr fast ausnahmslos auch von ver.di weggeklagt wurden, findet keinerlei Rahmenprogramm statt, selbst Weihnachtsmärkte sind aus gutem Grund abgesagt. Zu einer Überfüllung wird es deshalb sicher nirgendwo kommen“, sagt der Verbandspräsident. Der Verband hofft nun auf eine rasche Klärung, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

Pressemitteilung: Handelsverband NRW zur Normenkontrollklage von verdi