„Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, fasst Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen, die Stimmung des NRW-Einzelhandels zusammen. Das OVG Münster hatte am heutigen Vormittag dem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die NRW Corona-Schutzverordnung stattgegeben, die eine Sonntagsöffnung an den Adventssonntagen zur Entzerrung der Kundenströme vorsah.
„Was möchte Ver.di aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen, um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören“, zeigt sich Radau erbost. Gerade ängstlichen Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen sind, hätte die zusätzliche Sonntagsöffnung die Möglichkeit gegeben, dem hohen zu erwartenden Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen. Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftigten gedient. Verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten damit gleich in mehrfacher Weise den arg gebeutelten Handel gestützt. „Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt, ganze Innenstädte drohen wegzubrechen. Wir sind der NRW-Landesregierung sehr dankbar, dass Sie diesen nunmehr vom OVG verworfenen Weg eingeschlagen hat. Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass wir auf allen Ebenen gesetzgeberisch tätig werden müssen, um das Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel rechtssicher zu gestalten“, richtet Radau den Blick in die Zukunft.