Die neue Verpflichtung, während der Pandemie bei Büroarbeiten das Arbeiten im Homeoffice wenn möglich zuzulassen, ist angesichts des gerade ergangenen Appells des Bundespräsidenten für mehr freiwilliges Homeoffice von letztem Freitag nicht zu verstehen.

„Dieser sinnvolle Appell konnte doch noch gar keine Wirkung entfaltet haben. Man hätte hier erwarten dürfen, dass man zunächst dessen Wirkung abwartet, bevor man eine solche Verpflichtung nachschiebt“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik.

Bedenklich sei auch, dass diese weitreichende Verpflichtung nun einfach auf dem Verordnungsweg durch das Bundesarbeitsministerium erfolgen solle. Hier hätte es aus Sicht des HDE zumindest einer Debatte im parlamentarischen Verfahren bedurft, so Haarke weiter. Erschwerend komme hinzu, dass die grundsätzlichen Bedenken bei Homeoffice, wie etwa die drohende Spaltung der Belegschaften, neue Rechtsunsicherheiten und Bürokratie sowie schlechte Internetverbindungen im ländlichen Bereich, nicht ausgeräumt seien. Die geplante neue Verordnung soll bis zum 15. März 2021 befristet sein.

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