Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der geplanten unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Lieferkettengesetz eine Belastung für betroffene Unternehmen und fordert eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene.

Kritisch bewertet der HDE das Gesetz insbesondere aufgrund der Komplexität der einzelnen Wertschöpfungsketten im Handel. So beziehen deutsche Handelsunternehmen täglich eine Vielzahl an Produkten aus der ganzen Welt. „Dabei geht es gerade auch um komplexe Produkte wie Elektrogeräte oder Spielzeug, die in ihren Einzelteilen mit eigenen Wertschöpfungsketten aus verschiedenen Herkunftsländern und Erzeugerebenen kommen und risikorelevant sein könnten. Das ist eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch für kleine und mittlere Unternehmen bedeute das Lieferkettengesetz einen massiven bürokratischen Aufwand, da sie meist als direkte Lieferanten auf der ersten Lieferebene aktiv seien.

Nach Auffassung des HDE wird das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflicht zusätzliche Kosten verursachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem europäischen sowie dem internationalen Markt reduzieren. „Ein Abstellen allein auf deutsche Unternehmen ist nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Ein solches Regulierungsvorhaben gehört auf die europäische Ebene. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten sind hier entscheidend“, so Genth weiter. Wichtig sei, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren keine neuen bürokratischen Hürden in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. So müsse es etwa dabei bleiben, dass von einer zivilrechtlichen Haftung abgesehen werde. „Der Wirtschaft kann nicht die Verantwortung übertragen werden, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen. Die Verbesserung von Rechtsstandards und die Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in den jeweiligen Ländern sind originär staatliche Aufgaben“, betont Genth.

In der vergangenen Woche hat sich die Bundesregierung auf das Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht geeinigt. Ziel ist die Verbesserung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in den Produktionsländern. Laut Gesetz sind von 2023 an zunächst deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichtet. Ab 2024 gilt die Regelung auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Für die Überwachung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) zuständig sein.

>>Quelle<<