Mit Blick auf die heute verkündeten Veränderungen bei den Coronahilfen kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE), dass größere, auch inhabergeführte Unternehmen bei den staatlichen Zuschüssen nach wie vor unzureichend Berücksichtigung finden. Zudem fordert der Verband die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der Beihilfegrenzen einzusetzen. Darüber hinaus gibt es weiterhin keine Möglichkeit für die Eigentümer kleinerer Geschäfte, einen Unternehmerlohn zu berücksichtigen.
„Die Salamitaktik und das scheibchenweise Nachbessern der Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe geht weiter. Wenn der Staat weiterhin Handelsunternehmen zwangsschließt, muss dieses Sonderopfer auch entsprechend entschädigt werden. Es ist allerhöchste Zeit, endlich sicherzustellen, dass die Hilfsgelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Hilfsbedürftigkeit der zwangsgeschlossenen Nonfood-Händler hänge nicht von der Umsatzhöhe in Vor-Corona-Zeiten ab, sondern von der Betroffenheit durch die Lockdown-Maßnahmen. Der Corona bedingte Schaden beträgt bei den größeren Handelsunternehmen schon heute bis zu 250 Millionen Euro. Diesem Schaden stehen derzeit auch aufgrund von EU-Vorgaben jährlich maximal zehn Millionen Euro an möglichen Wirtschaftshilfen gegenüber. Dieses Missverhältnis führt nach Einschätzung des HDE dazu, dass größere, filialisierte Handelsunternehmen nicht ausreichend Gelder erhalten, in der Folge unweigerlich in die Insolvenz getrieben werden und damit bis zu 600.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. „Der europäische Deckel muss dringend flexibler werden oder ganz entfallen. Ansonsten werden im Einzelhandel angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen große Insolvenzen unvermeidbar sein“, so Genth weiter.
Positiv sieht der HDE den neuen Eigenkapitalzuschuss und die verkündete Aufstockung der Überbrückungshilfe. Damit können nun bis zu 100 Prozent der Fixkosten ersetzt werden. Eine wesentliche Forderung aus dem Mittelstand blieb allerdings weiterhin unerfüllt. Genth: „Die Inhaber vieler kleinerer Geschäfte sind weiterhin auf sich gestellt. Denn noch immer haben sie keine Möglichkeit, bei den staatlichen Hilfen einen Unternehmerlohn zu berücksichtigen. Ebenso bleiben nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckte Personalkosten unberücksichtigt.“