In dem Schreiben heißt es: Wir begrüßen ausdrücklich die mit diesem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und oberhalb von Inzidenzwerten von 100 in einzelnen Landkreisen dort bundeseinheitliche Maßnahmen zu definieren, die auch zur Bekämpfung nachweislicher Infektionsherde etwa im privaten Rahmen geeignet sind. Allerdings ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar, dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Einzelhandel Regelungen vorgesehen sind, die weit über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März und den Status quo vor dem 7. März hinausgehen und für den Handel gravierende weitere zusätzliche Beschränkungen implizieren.

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