Aus Sorge vor gravierenden Schädigungen des nordrhein-westfälischen Einzelhandels sowie Sorge um die Innenstädte und Handelslagen, die die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit sich ziehen würde, wendet sich der NRW-Einzelhandel am heutigen Mittwoch in einem Brandbrief an die Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen.

„Durch die beabsichtigte Schließung des Einzelhandels wird zwar für die Öffentlichkeit gut sichtbar entschiedenes Handeln suggeriert, tatsächlich aber kein wirksamer Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet“, so Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Gleichzeitig werde eine weitere Existenzgefährdung zehntausender Einzelhandelsunternehmen und die Vernichtung hunderttausender Arbeitsplätze in Kauf genommen. „Wir können nur immer wieder betonen, dass der Einzelhandel nachweislich kein Infektionstreiber und Einkaufen sicher ist, wie auch zahlreiche Studien belegen!“

Die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und oberhalb von Inzidenzwerten von 100 in einzelnen Landkreisen bundeseinheitliche Maßnahmen zu definieren, die auch zur Bekämpfung nachweislicher Infektionsherde etwa im privaten Rahmen geeignet sind, begrüßt der Handelsverband NRW ausdrücklich, allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Einzelhandel Regelungen vorgesehen seien, die weit über die ursprünglich mit den Bund-Länder-Beschlüssen vom 22. März eingeführte Notbremse hinausgehen und für den Handel gravierende weitere zusätzliche Beschränkungen bedeuten würden. Als besonders schwerwiegend werden dabei die drastische Verschärfung der Kundenbegrenzung bspw. im Lebensmittelhandel gesehen, ebenso wie die ersatzlose Streichung der in NRW erfolgreich eingeführten Test-Option sowie von Click & Collect.

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