Ab dem 1. Januar 2023 soll die Einkommensobergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich, den sogenannten Midijob, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die erneute Ausweitung des Midijob-Bereichs kritisch und fordert den Stopp des Vorhabens.

„Die erneute Ausweitung des Midijob-Bereichs ist für Arbeitgeber mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden und steht im Widerspruch mit dem als Entlastungspaket bezeichneten Vorhaben der Bundesregierung“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Zwar sei eine Entlastung der Beschäftigten in diesem Einkommensbereich durch reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung aufgrund der aktuell schwierigen Lage nachvollziehbar. Allerdings dürfe das Vorhaben nicht zulasten der nach zwei Krisenjahren finanziell ebenfalls stark angeschlagenen Arbeitgeber gehen.

Bereits im ersten Halbjahr 2022 hat die Bundesregierung zuletzt eine Anhebung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen. Zugleich wurde auch die Beitragslast bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen beim Midijob zulasten der Arbeitgeber erheblich modifiziert. Der HDE sieht hierin eine folgenschwere Abkehr vom jahrzehntealten Grundsatz der Parität in der Sozialversicherung. Dass diese für Arbeitgeber sehr kostenintensive und noch gar nicht in Kraft getretene Neuregelung nun ab dem 1. Januar 2023 vorzeitig auf Einkommen bis 2.000 Euro ausgeweitet werden soll, ist aus Sicht des Verbandes nicht nachvollziehbar. „Unter dem Deckmantel der akuten Krisenlage wird eine grundsätzliche politische Agenda umgesetzt, die neben der Entlastung von Beschäftigten vor allem eine Veränderung der paritätischen Verteilung der Beitragslast in der Sozialversicherung zulasten der Arbeitgeber vorsieht“, so Haarke weiter. Problematisch sei auch, dass durch die Anhebung der Obergrenze beim Midijob auf 2.000 Euro nicht nur immer mehr Beschäftigte in den Anwendungsbereich dieser Regelung fielen, sondern zusätzlich auch noch die Beschäftigung bis 1.600 Euro für Arbeitgeber immer weiter verteuert werde. Zudem komme es hierdurch zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung von Branchen wie dem Einzelhandel, die aus strukturellen Gründen eine hohe Teilzeitquote vorzuweisen hätten. Daher müsse das Vorhaben insgesamt gestoppt werden.

Zwingend erforderlich ist laut HDE darüber hinaus, in diesem Zusammenhang die ohnehin hoch umstrittene Beitragslastumverteilung zu Ungunsten der Arbeitgeber beim Midijob vollständig rückgängig zu machen. Halte die Politik dennoch an der Ausweitung der Obergrenze auf 2.000 Euro fest, müsse zumindest die Beitragslast für Arbeitgeber zur Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Personen im Einkommensbereich von 1.600 Euro bis 2.000 Euro monatlich auf dem bisherigen Niveau eingefroren werden. „So würde die geplante Erweiterung für die Arbeitgeber am Ende wenigstens kostenneutral bleiben“, so Haarke. Die Mehrausgaben für die Entlastung der Beschäftigten im neuen Midijob-Bereich müssten aus Steuermitteln finanziert werden, da die Bewältigung der Krise eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.

Das Bundesarbeitsministerium hat erst am Montag einen „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ vorgelegt. Damit soll an Renten- sowie Versorgungsbezieher des Bundes eine Energiepauschalte in Höhe von 300 Euro gezahlt werden. Wie im dritten Entlastungspaket angekündigt, soll zudem die Obergrenze für den Übergangsbereich (Midijob) von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben werden. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss ist für die nächste Woche geplant.

Zur Stellungnahme des HDEhttps://bit.ly/3CdHRbb