In einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat der Handelsverband Deutschland (HDE) am Montag zum Entwurf des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) Stellung genommen.
Positiv bewertet der HDE, dass künftig die Potenziale der Digitalisierung in der Beruflichen Bildung stärker genutzt werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch ein Feststellungsverfahren der individuellen und beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierung) vor, das der Verband ablehnt.
„Mit dem Gesetzentwurf zu Beruflicher Bildung sorgt die Bundesregierung erstmals für Rechtssicherheit für das Mobile Ausbilden in den Betrieben“, so Katharina Weinert, HDE-Abteilungsleiterin für Bildungspolitik und Berufsbildung. Dadurch werde das Mobile Ausbilden endlich aus einer rechtlichen Grauzone herausgehoben. Der HDE habe sich schon seit 2019 für rechtsichere Regelungen zum Mobilen Ausbilden eingesetzt. Potenzial habe zudem die vorgesehene Möglichkeit der virtuellen Zuschaltung von Prüfenden. Auch die Einführung digitaler Ausbildungsverträge und das medienbruchfreie Verfahren für digitale Berichtshefte seien wichtige Schritte.
Ebenfalls positiv bewertet der HDE die im Gesetzesentwurf erkennbaren Bestrebungen der Bundesregierung, vorhandene Fachkräftepotenziale erschließen zu wollen. „Mit einer individuellen Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen kann das grundsätzlich gelingen. Doch das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Validierungsverfahren ist in seiner jetzigen Form abzulehnen, da erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht“, betont Weinert. Angesichts des großen Fachkräftemangels in allen Branchen sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung Validierungsverfahren nicht auch beispielsweise in der Pflege und Erziehung einzuführen plant, sondern sich die Neueinführung auf Ausbildungsberufe des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung beschränkt.
Der HDE stellt zudem infrage, ob die vorgesehenen langwierigen Validierungsprüfungen tatsächlich einen Beitrag zur Entspannung des Arbeits- und Fachkräftemangels leisten können. „Auch wenn am Ende eines erfolgreichen Validierungsverfahrens ein Zeugnis ausgestellt werden soll, ist dieses nicht mit dem Abschlusszeugnis einer Ausbildung gleichgestellt. Eine solche Validierung ist ein sehr langwieriges und kostenintensives Verfahren, an dessen Ende die Teilnehmer trotzdem formal unqualifiziert bleiben“, so Weinert weiter. Zwar sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dadurch berufliche Qualifizierungswege eröffnet werden, doch allein mit ihrer beruflichen Erfahrung stehen ihnen diese bereits jetzt offen. Laut Gesetzesentwurf sollen Teilnehmern nach einem erfolgreichen Validierungsverfahren, das mit einer vollständigen Vergleichbarkeit von 100 Prozent zum vergleichenden Beruf abgeschlossen werden muss, Wege zur sogenannten Externenprüfung eines Ausbildungsberufes oder die Möglichkeit zu einer Fortbildungsprüfung wie Handelsfachwirt oder Handelsfachwirtin zugelassen werden.
Da die Bundesregierung den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Umsetzung noch nicht vorgelegt hat, sind zahlreiche Aspekte rund um die Validierungsverfahren noch unklar. „Der Zeitplan ist straff. Bislang wurde allerdings nur für wenige Beruf ein Validierungsverfahren entwickelt und es fehlt an Beratungsprozessen und Standards in der Umsetzung“, so Weinert.
Quelle: HDE