Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt. Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland unterstützt deshalb die gemeinsamen Impulse des Handelsverbands Deutschland (HDE) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für eine konsequentere Strafverfolgung und einen besseren Schutz des Einzelhandels.

Jährlich entstehen dem Einzelhandel durch Ladendiebstähle Schäden in Milliardenhöhe. Besonders problematisch sind gewerbsmäßige und bandenmäßig organisierte Diebstähle. Sie verursachen hohe wirtschaftliche Schäden und werden häufig von überregional agierenden Tätergruppen begangen.

„Ladendiebstahl belastet nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Beschäftigten und das Vertrauen in den Rechtsstaat“, erklärt Tobias Buller-Langhorst, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW Westfalen-Münsterland. „Wer vorsätzlich und organisiert Eigentum stiehlt, muss mit einer schnellen und angemessenen Reaktion der Strafverfolgungsbehörden rechnen.“

Der Handelsverband fordert eine bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ermittlungen gegen gewerbsmäßige und bandenmäßig organisierte Täter sollten zudem bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebündelt werden. Wichtig seien außerdem ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie eine engere nationale und internationale Zusammenarbeit.

„Gerade bei organisierten Täterstrukturen reichen einzelne Anzeigen und örtlich begrenzte Ermittlungen oft nicht aus“, sagt Tobias Buller-Langhorst. „Serientaten müssen frühzeitig erkannt und Zusammenhänge über Zuständigkeits- und Ländergrenzen hinweg konsequent verfolgt werden.“

Auch bei der Prävention sieht der Verband Handlungsbedarf. Offene Videoüberwachung müsse im Einzelhandel rechtssicher, praxistauglich und bundesweit einheitlich möglich sein. Zugleich sollte geprüft werden, unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen moderne, KI-gestützte Systeme künftig zur Diebstahlprävention eingesetzt werden können.

„Die Händlerinnen und Händler investieren bereits viel in Sicherheit, Technik und die Schulung ihrer Mitarbeitenden. Sie können die Aufgaben von Polizei und Justiz jedoch nicht ersetzen“, betont der Hauptgeschäftsführer. „Der Schutz des Eigentums, die Sicherheit der Beschäftigten und faire Wettbewerbsbedingungen müssen durch eine verlässliche Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden.“

Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland appelliert daher an die Politik, die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Ladendiebstahl und organisierter Eigentumskriminalität zu schaffen. Dazu gehören auch angemessene Sanktionen sowie eine konsequente Verfolgung der Hinterleute und eine wirksame Vermögensabschöpfung.

„Ein funktionierender Rechtsstaat zeigt sich auch daran, wie konsequent er alltägliche Eigentumsdelikte verfolgt“, sagt Tobias Buller-Langhorst. „Der Einzelhandel im Münsterland braucht hier ein klares Signal: Ladendiebstahl darf sich nicht lohnen.“