In zwei Monaten wird das neue Verpackungsgesetz greifen. Eine knappe Übersicht der wichtigsten Punkte ist auf der Homepage des Handelsverbands Wohnen und Büro (HWB) als Basisinformation bereitgestellt: www.bwb-online.de/bwb/fachthemen_bwb/Verpackungs-Gesetz.html. Bereits jetzt ging das Verpackungsregister LUCID online. Wer verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, muss dort bis zum 01.01.2019 registriert sein. Auch Serviceverpackungen (Tüten etc.) müssen registriert werden. Die Registrierung muss (Ausnahme Serviceverpackungen) vom Inverkehrbringer selber vorgenommen werden und kann nicht an einen Dienstleister delegiert werden. Die Registrierung erfolgt online unter: www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung.

Der Handelsverband Technik (BVT) hat einen neuen praxisnahen Flyer für Technikhändler zum Thema „Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel“ erstellt. Mitglieder der Handelsverbandsorganisation erhalten den Flyer über den BVT: bvt@einzelhandel-ev.de.