Die Kernkompetenz des Handelsverbandes ist der Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht. Mitgliedsunternehmen werden durch versierte Juristen bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen intensiv und hochqualifiziert beraten. Mehr dazu unter Zu Recht! Beratung und Vertretung

kostenlose Beratung im

  • Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungs- und Tarifrecht

  • Handels- und Gewerberecht

  • Wettbewerbs- und Markenrecht

  • IT- und AGB-Recht

  • Kauf- und Mietrecht

  • Bau- und Planungsrecht

Juristisch geprüfte und ausgearbeitete Musterverträge und arbeitsrechtliche Formulare sowie Merkblätter ergänzen das umfassende Beratungsangebot. Darüber hinaus stehen die juristischen Fachkräfte des Handelsverbandes auch im Fall einer arbeits- oder sozialgerichtlichen Auseinandersetzung an der Seite der Mitgliedsunternehmen. Mehr dazu unter Gut Vertraglich – Verträge und Service

Ein Blick auf aktuelle Umfragen und Statistiken zeigt dabei deutlich, dass der Einzelhandel bei seinen Mitarbeitern und Auszubildenden ein beliebter Arbeitgeber ist: Über 90 Prozent der Arbeitnehmer im Einzelhandel sind in ihrem Job zufrieden oder sehr zufrieden. Geschätzt werden im Einzelhandel nach Angaben der Beschäftigten vor allem Teamgeist, Kollegialität und ein positives Arbeitsklima.

Auf Landesebene setzt sich der Handelsverband NRW als Arbeitgeber- und Tarifträgerverband dafür ein, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einzelhandel kontinuierlich zu verbessern. Ob es darum geht, die Handelsunternehmen bei der Sicherung von Fachkräften oder auf der Suche nach Auszubildenden zu unterstützen, Weiterbildungsmöglichkeiten zu evaluieren und voranzutreiben oder die Arbeitgeber im Bereich Personalwesen administrativ zu entlasten: Die Einzelhandelsorganisation ist versierter Ansprechpartner der Mitgliedsunternehmen im Bereich Arbeit und Soziales.

In den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften setzt sich der Handelsverband NRW darüber hinaus für faire und angemessene Arbeitsbedingungen ein.