Unser Bundesverband hat das Merkblatt zum Feuerwerksverkauf aktualisiert. Im Vergleich zu Vorjahresfassung sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen worden:

Ist ein Zelt auf dem Parkplatz ein Verkaufsraum im Sinne des Sprengstoffrechts?

Ist der Einsatz minderjähriger Auszubildender an der Kasse beim Verkauf von Feuerwerk in Selbstbedienung zulässig?

Im Anhang 2 ist ein Absatz gestrichen worden. Dort war ein Hinweis auf die Umrechnungstabellen von Brutto- auf Nettoexplosivstoffmasse enthalten. Da Feuerwerk mit der alten Kennzeichnung (unter Angabe der Bruttoexplosivstoffmasse) nach einer längeren Übergangsfrist nun bereits im dritten Jahr nicht mehr verkauft werden darf, wurde dieser Hinweis gestrichen.

Das Merkblatt kann vom Mitgliedbetrieben kostenlos in den Geschäftsstellen angefodert oder unter www.einzelhandel.de heruntergeladen werden. (Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht griffbereit haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail in einer unserer Geschäftsstellen)