Angesichts eines am Montag im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments angenommenen Initiativberichtes zur Überarbeitung des europäischen Verbraucherrechts macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die diskutierten Maßnahmen aus Sicht des Handels überzogen und nicht sinnvoll sind:
„Wir unterstützen das Ziel, eine nachhaltigere Wirtschaft und einen bewussteren Konsum zu fördern. Dazu reichen allerdings die existierenden, verbraucherrechtlichen Instrumente absolut aus. Insbesondere bei neuen Informationspflichten gibt es keinen Bedarf für eine Anpassung des EU-Verbraucherrechts“, so HDE-Experte Fabian Fechner. In dem Bericht werden unter anderem ein Recht auf Reparatur sowie strenge Informationspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Lebensdauer von Produkten gefordert. Fast alle angedachten Vorschläge würden zu Änderungen an bestehenden EU-Verbraucherrechtsrichtlinien führen. Konkret wären wohl mindestens die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechterichtlinie sowie die neue EU-Warenhandelsrichtlinie betroffen. Alle diese zentralen Richtlinien sind jedoch gerade erst abgeändert bzw. neu verfasst worden. Fechner: „Die letzten Neuerungen wurden noch nicht einmal in nationales Recht umgesetzt und erst recht noch nicht von den Marktteilnehmern angewandt. Diese Richtlinien erneut zu ändern wäre daher voreilig, weil bisher gänzlich unbekannt ist, wie sich die jüngsten Anpassungen in der Praxis tatsächlich auswirken.“
Viele der aufgeworfenen Regulierungsideen würden weitreichende Auswirkungen auf das tägliche Geschäft der betroffenen Handelsunternehmen haben. „Obwohl im Vergleich zu einer ursprünglichen Fassung bereits deutliche Verbesserungen an dem Berichtstext erreicht wurden, würde der bürokratische Aufwand für mittelständische Händler dennoch weiter wachsen, die Kosten würden steigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise birgt diese Initiative das Potenzial, bereits angeschlagene Unternehmen zu überlasten“, so Fechner.
Der vorerst nicht gesetzgeberisch wirkungsvolle Initiativbericht muss im November noch im Plenum des EU-Parlaments angenommen werden. Die EU-Kommission wird diesen Bericht dann anschließend in Betracht ziehen, wenn sie ihren Vorschlag zu diesem Thema vorbereitet, der für das zweite Quartal 2021 geplant ist.