„Gleiche Sachverhalte müssen auch gleich behandelt werden!“ bringt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW seine Enttäuschung über die unzureichende Unterstützungszusage des Bundesregierung zum Ausdruck. Gefordert wird, dass wenigstens für die angeordnete Schließung des Handels im Dezember eine Entschädigung nach gleichen Maßstäben wie bei der Gastronomie erfolgt. Hier bestehen Unterstützungszusagen für die Monate November und Dezember in Höhe von 70 bzw. 75 Prozent des Umsatzausfalls. Der Handelsverband NRW schätzt, dass den von Schließung betroffenen Einzelhändlern im Dezember ca. 2,5 Milliarden Euro Umsätze fehlen werden.
„Uns ist bewusst, dass wir über große Zahlen reden. Es kann aber nicht sein, dass man sich bei der Unterstützung auf die Regelungen einer leicht nachgebesserten Überbrückungshilfe III zurückzieht. Hier wird sicherlich auch rechtlich zu prüfen sein, ob eine derartige Ungleichbehandlung statthaft ist“, so Achten weiter. Auch die Möglichkeit, über verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu helfen, löse keinesfalls auftretende akute Liquiditätsschwierigkeiten. Der Verband schlägt vor, anstelle einer pauschalen Erstattung des Umsatzausfalls wenigstens über eine pauschale Fixkostenerstattung nachzudenken.
Achten: „Die Zeit drängt, wir brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe, sonst werden viele Ladentüren nach dem Ende des Lockdowns geschlossen bleiben!“

>>Pressemitteilung<<