Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter noch bis Ende 2021 vollständig erstatten zu wollen. Ein Verordnungsentwurf dazu befindet sich laut Heil bereits in der Ressortabstimmung.
Angesichts der pandemiebedingt weiterhin angespannten Lage im Nonfood-Handel begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) diesen Vorstoß ausdrücklich. Nach der derzeit geltenden befristeten Kurzarbeitergeldverordnung wäre eine vollständige Erstattung der Beiträge während der Kurzarbeit nur noch bis Ende Juni möglich.
„Die Initiative des Bundesarbeitsministers ist jetzt dringend notwendig. In dieser schwierigen Zeit brauchen die Händler vor allem Planungssicherheit“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bis heute sei die Existenznot im Nonfood-Handel groß. Die Lockdown-Maßnahmen der vergangenen Monate hätten zahlreiche Unternehmen finanziell vollkommen ausgezehrt. Um Arbeitsplätze zu sichern, komme es nun auf die zügige Umsetzung der Verordnung an. „Hier muss jetzt schnell Klarheit geschaffen werden. Denn wegen der zu beachtenden Kündigungsfristen sind die Unternehmen sonst zum Handeln gezwungen“, so Genth weiter. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung sollten aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden. „Die Pandemiebekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Genth.
Der HDE hatte sich bereits vor einigen Wochen mit einem Brief an den Bundesarbeitsminister gewandt und ihn im Namen der Branche darum ersucht, sich für eine Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit einzusetzen. Denn insbesondere auf den großflächigen Einsatz von Kurzarbeit in der Branche ist die über lange Zeit recht stabile Beschäftigungssituation im Einzelhandel zurückzuführen. Allein im Einzelhandel waren im April nach einer aktuellen Schätzung des Ifo-Instituts rund 300.000 Menschen in Kurzarbeit.