Den Plan der Bundesregierung zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) ausdrücklich. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Vorgesehen ist, Arbeitgebern die Möglichkeit zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Die bisher gültige Stichtagsregelung zum 30. September 2021 würde damit entfallen. Der HDE hält den Vorstoß angesichts der weiterhin angespannten Lage insbesondere im Non-Food-Handel für eine wichtige Maßnahme.
„Wir hatten diesen Schritt bereits seit Längerem von der Politik eingefordert“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Nach der aktuell geltenden Kurzarbeitergeldverordnung sei eine vollständige Erstattung der Beiträge für Arbeitgeber während der Kurzarbeit nur noch bis Ende September 2021 möglich. „Das ist natürlich viel zu kurz“, betont Haarke. Auch wenn die Kurzarbeit in der Branche in den vergangenen Monaten stetig zurückgegangen ist, waren im Juli 2021 nach Schätzungen des Ifo-Instituts immer noch knapp 42.000 Beschäftigte im Einzelhandel in Kurzarbeit. „Hinzu kommt die ungewisse Entwicklung in der näheren Zukunft. Wir müssen im Falle einer weiteren Infektionswelle im Herbst gut vorbereitet sein“, erklärt Haarke. Die Verlängerung der Regelung zur vollständigen Erstattung der Beiträge der Kurzarbeit sei hier ein ganz wichtiger und auch richtiger Schritt.
Die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung soll nächste Woche vom Bundeskabinett beschlossen und dann zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden. „Die geänderte Verordnung muss nun auch schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu verschaffen“, betont Haarke. Im Laufe der Pandemie habe sich die Kurzarbeit als wichtiger Stabilisator für die Beschäftigung in der Branche erwiesen. Die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigten, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelhandel im Jahr 2020 auch dank der Kurzarbeit recht stabil geblieben sei. Laut BA sind im Einzelhandel insgesamt weiterhin mehr als drei Millionen Menschen beschäftigt. In der Spitze waren 2020 bis zu 20 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche in Kurzarbeit. „Klar ist aber auch, dass die zusätzlichen Kosten aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden müssen. Die Pandemiebekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Haarke. Ein Anstieg der Lohnnebenkosten müsse gerade in Zeiten der Pandemie in jedem Fall verhindert werden.