Aufgrund der sehr kurzfristig eintretenden Änderungen insbesondere des Nachweisgesetzes infolge Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie, die bereits zum 01.08.2022 in Kraft treten, mussten die Arbeitsverträge für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.08.2022 aufgenommen werden, angepasst werden. Hierzu hat die Arbeitsvertragsgruppe NRW des Verbandes ein Merkblatt erstellt, das bereits an alle Mitgliedsbetiebe verschickt wurde. Das erste Muster „OT1“ ist bereits fertig und war ebenfalls beigefügt, die anderen sind derzeit in Bearbeitung. Wenn Sie jemanden ab dem 01.08.2022 einstellen beachten Sie bitte die aktuellen neuen Vorgaben und fragen Sie uns nach dem jeweils aktuellen Vertragsmuster.

Außerdem wird in Kürze noch ein Muster für eine Antwort auf eine verlangte Mitteilung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, das für Arbeitsverhältnisse gilt, die bereits vor dem 01.08.2022 begonnen haben soweit die Arbeitskräfte dies verlangen, erstellt und übersandt.

Alle Muster und Merkblätter sowie die individuelle juristische Beratung sind für unsere Mitgliedsbetiebe kostenfrei! Sprechen Sie uns gerne an.