Neue Anforderungen und notwendige Handlungsschritte für Arbeitgeber

Edward Snowden ist sicherlich einer der weltweit bekanntesten Hinweisgeber (Whistleblower). Mit ihm ist das Thema Hinweisgeberschutz öffentlich geworden. Nun ist das Thema auch in Deutschland angekommen: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht eine verpflichtende, sofortige Umsetzung einer internen Meldestelle zunächst für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitende vor. Diese Unternehmen haben nach der Verabschiedung des Gesetzes dann nur noch eine kurze Zeit für die Umsetzung. Auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Das Seminar beantwortet alle wesentlichen Fragen rund um das neue HinSchG, insbesondere:

  • Worüber reden eigentlich so Hinweisgeber? Typische Beispiele aus der Praxis
  • Wie alles begann: Die Whistleblower-Richtlinie der EU
  • Welche Unternehmen sind vom neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) troffen?
  • Wie kann ich ein Hinweisgebersystem aufbauen?
  • Welche Fristen gibt es hier?
  • Welche Art von Hinweisen fallen unter das HinSchG?
  • Falsches „Verpfeifen“ – so schützen sich Unternehmen

Die Referentin Rechtsanwältin Heike Mareck  gibt einen Überblick über die neuen Anforderungen an die Arbeitgeber und zeigt die notwendige Handlungsschritte und -optionen auf.

Ort: Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-Münsterland e.V., Dortmund

Termin: Donnerstag, 14. September 2023

Zeit: 13.00 Uhr

Ablauf: 1 Stunde Vortrag, 0,5 Std. Fragerunde

Anmeldung: Telefonisch 0231-5779523 oder per Mail an: m.hein@hv-wm.de

Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder kostenfrei.