heute möchten wir Sie auf das folgende, wichtige Seminar aufmerksam machen:

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – alles neu?

Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist (1 ABR 22/21) . Der Arbeitgeber ist – so das Bundesarbeitsgericht – bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 Bezug genommen, welches die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie sowie der Arbeitsschutz -Rahmenrichtlinie betrifft (Rs. 55/18 CCOO) .

Ein Paukenschlag? Oder doch nicht? Wie wirkt sich diese Rechtsprechung auf die Praxis in den Betrieben und Unternehmen aus? Und: Wie ist der als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Gesetzentwurf einzuordnen?

Hierzu wird

Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schiefer

am Mittwoch, 20. September 2023, 16:00 Uhr

einen Vortrag in den Räumlichkeiten des

Landesarbeitsgerichts Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm

halten.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Schiefer ist als Referent zahlreicher Führungskräfte -Seminare und In-house-Schulungen für Firmen sowie als vormaliger Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen e.V. in der „Arbeitsrechtsfamilie“ bundesweit bekannt. Schiefer ist Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln, Mitherausgeber der Zeitschrift „Personalpraxis und Recht“ (PuR) sowie der Düsseldorfer Schriftenreihe. Hinzu kommen die Mitarbeit an arbeitsrechtlichen Kommentaren und Lehrbüchern sowie die Veröffentlichung zahlreicher arbeitsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften. Zum Thema „Arbeitszeit“ ist Schiefer in jüngerer Vergangenheit durch eine Veröffentlichung in der  Düsseldorfer Schriftenreihe (Schiefer/Börkircher, Arbeitszeit – Rechtliche „Spielregeln” und die besonders praxisrelevanten Fragen mit zahlreichen Mustern und Gestaltungsformen – aus rechtlicher und arbeitswissenschaftlicher Sicht“) sowie in der Fachzeitschrift Der Betrieb (Schiefer, Das Arbeitszeitrecht und die maßgeblichen Bestimmungen – Im Lichte der Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, DB 2022, 2730 ff. ) hervorgetreten.

Im Anschluss an den fachlichen Teil der Veranstaltung besteht wie üblich Gelegenheit zu einem weiteren auch persönlichen Austausch. Die Veranstaltung wird gegen 18:00 Uhr enden.

Nachweise der Fortbildung gemäß § 15 Abs. 1 FAO können erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Derk Strybny

Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm

Einladung_Ortstagung_20.09.2023