Angesichts der auch nach mehr als 50 Verhandlungsrunden andauernden Blockade der Tarifrunde im Einzelhandel empfiehlt der Handelsverband Deutschland (HDE) den tarifgebundenen Handelsunternehmen nun eine Entgelterhöhung ohne Tarifabschluss. Die Arbeitgeber setzen auf diese Weise ein klares Zeichen für ihre hohe Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Die Unternehmensvertreter hatten bereits zum Verhandlungsauftakt im April 2023 ein Angebot unterbreitet und dieses mehrfach nachgebessert. Doch die Gewerkschaft verweigert sich bis heute weiter ernsthaften Verhandlungen und damit einer Lösung des Konflikts
„Leider verschließt sich die Gewerkschaft ver.di auch nach mehr als fünf Monaten mit über 50 Verhandlungsrunden bundesweit der mittlerweile längst überfälligen Befriedung dieses Tarifkonfliktes zum Wohle der Beschäftigten im Einzelhandel“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Stattdessen halte die Gewerkschaft weiter störrisch an ihren utopischen Eingangsforderungen fest. „Es fehlt an einem spürbaren Willen der Gewerkschaft, in ernsthaften Verhandlungen mit uns nach tragbaren Lösungen für die Branche zu suchen“, so Haarke weiter. Leider sei nicht abzusehen, dass die Tarifverhandlungen zeitnah zu einem Abschluss gebracht werden. Als zuständiges Gremium gibt der tarifpolitische Ausschuss des HDE den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen nun einen Ausweg in Form einer sogenannten Verbandsempfehlung für Entgelterhöhungen ohne Tarifabschluss im Einzelhandel an die Hand. Diese eröffnet Unternehmen die Option, sofern dies dort trotz der schwierigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich ist, den Beschäftigten vorzeitig und schnell die oft dringend benötigte finanzielle Entlastung zu gewähren.
Nach dem aktuellen Beschluss des tarifpolitischen Ausschusses des HDE besteht nun für tarifgebundene Unternehmen frühestens ab 1. Oktober 2023 die Möglichkeit, freiwillige anrechenbare Vorweganhebungen in Höhe von 5,3 Prozent auszuzahlen. Unternehmen können diese Vorweganhebung, die sowohl die tariflichen Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen umfasst, ab Oktober 2023 in allen Tarifgebieten des Einzelhandels umsetzen.
„Selbstverständlich streben wir weiterhin eine baldige Befriedung des andauernden Tarifkonflikts an. In Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage entscheidet jedes tarifgebundene Einzelhandelsunternehmen frei darüber, ob es die Verbandsempfehlung umsetzen kann. Es gibt keinerlei Verpflichtung für die Unternehmen, diese exakt und in voller Höhe umzusetzen. Sie ist nur bezüglich Ihrer Obergrenze verpflichtend“, so Haarke.