Mit Blick auf die laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für die Sicherung der stationären Nahversorgung und Wege zur Beschleunigung der Modernisierung von Filialnetzen ein.
„Die Nahversorgung muss auch in der Nähe der Wohnstandorte erfolgen. Sie kann nicht nur in den Innenstädten stattfinden. Doch dafür braucht es den passenden gesetzlichen Rahmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch großflächige Lebensmittelhandelsunternehmen hätten regelmäßig keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralörtlichen Bereiche. Diesem Umstand müsse der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Baunutzungsverordnung in diesem Punkt novellieren. Schließlich sei das Ziel der Novellierung, die Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können.
Zur Nahversorgung zählen Versorgungswege von 800 bis 1.000 Metern in den hochverdichteten Städten beziehungsweise eine Erreichbarkeit innerhalb von zehn Minuten im ländlichen Raum.