Unterzeichnung des Memorandums „Gemeinsam für gesunde Arbeit!“ durch den Handelsverband Westfalen-Münsterland und den DGB Dortmund

am 9. Juli 2018 in der Eventkirche Dortmund

 

Im Rahmen des vom Land NRW und der EU/ESF geförderten Projektes „Überbetriebliches Gesundheitsmanagement im Einzelhandel“ entwickelten die Handelsverbände und Gewerkschaften in den Regionen Westfalen und Münsterland ein Memorandum zum Thema Gesunde Arbeit.

Jutta Reiter (DGB) und Thomas Schäfer (Handelsverband) unterzeichnen das Memorandum „gemeinsam für gesunde Arbeit“

In dem Memorandum werden zwölf Leitlinien der Gesundheitsförderung für Betriebe des Einzelhandels aufgestellt. Die Handelsverbände, ver.di und DGB wirken darauf hin, diese Grundsätze in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen und sich für die Ziele auch im Rahmen einer öffentlichen Diskussion einzusetzen.

Stellvertretend für die Gewerkschaften und Unternehmensverbände des Einzelhandels in den Regionen unterzeichneten Jutta Reiter vom DGB Dortmund und Thomas Schäfer vom Handelsverband Westfalen-Münsterland am 9.7.2018 das Memorandum.

Der Einzelhandel ist mit ca. 300.000 Unternehmen, rund 520 Mrd. Euro Jahresumsatz, mehr als drei Mio. Beschäftigten und etwa 160.000 Auszubildenden der drittgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Wie die gesamte Wirtschaft ist auch der Handel von einem tiefgreifenden Strukturwandel betroffen: Digitalisierung/Onlinehandel, Konzentrationstendenzen, Personalmangel bei zunehmend älterer Beschäftigtenstruktur.

In den letzten Jahren haben die gesundheitlichen Belastungen auch für die Beschäftigten des Einzelhandels zugenommen, wodurch die aktuellen Personalprobleme in den Unternehmen weiter verschärft werden. Genau wie im Bundesdurchschnitt fast aller Branchen steigen auch im Einzelhandel die Ausfälle durch psychisch bedingte Krankheiten an. Hierzu tragen sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch die Bedingungen im Arbeitsumfeld bei: Arbeitsverdichtung, schwierige Kunden, das Verhältnis zu den Vorgesetzten und oftmals auch die sozialen Beziehungen im Team können stark belasten und krank machen.

Die den Großteil der Branche Einzelhandel ausmachenden kleinen und mittleren Unternehmen stehen insoweit vor großen Problemen: Einerseits sind sie häufig personell und zeitlich nicht in der Lage, ein Gesundheitsmanagement oder eine Gesundheitsförderung in einem systematischen Ansatz zu betreiben. Andererseits kommt ihnen eine Unterstützung durch öffentliche Institutionen wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder der Rentenversicherung bislang nur sehr selten zu.

Im Rahmen eines vom Land NRW und der EU geförderten Pilotprojektes haben die Handelsverbände gemeinsam mit ver.di und dem DGB besonders geeignete niedrigschwellige BGM-Angebote für die kleineren Betriebe des Einzelhandels erprobt. Diese Angebote sind jetzt dauerhaft Bestandteil des Serviceangebotes für die Mitgliedsbetriebe der Handelsverbände. Das Angebot kann aber selbstverständlich auch von Nicht-Mitgliedsbetrieben in Anspruch genommen werden. Die Gewerkschaften richten sich direkt an die Interessenvertretungen, ermöglichen aber auch einzelnen Beschäftigten die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen.

Aus Sicht von Verbänden und Gewerkschaften benötigt diese gemeinsame Initiative eine nachhaltige politische Flankierung und Unterstützung. Daher rufen sie mit dem Memorandum „Gemeinsam für gesunde Arbeit!“ die Politik sowie die öffentlichen Institutionen des Gesundheitsschutzes auf, die Tarifvertragsparteien und die Unternehmen dabei zu unterstützen, BGM-Maßnahmen vor allem in den kleineren Betrieben umzusetzen. Verbände und Gewerkschaften haben dazu gemeinsam zwölf zentrale Leitlinien formuliert (Wortlaut im Anhang).

 

 

Zwölf Leitlinien der Gesundheitsförderung

  • Das Ziel der Gesundheitsförderung ist die Erhaltung und Entwicklung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens. Damit steht der Mensch in seiner ganzen Individualität im Mittelpunkt der Gesundheitsförderung.
  •  

    • Die Förderung der Gesundheit in der Arbeit muss „Verhalten und Verhältnis“ gleichermaßen betrachten: die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen ebenso wie die Stärkung der individuellen Ressourcen. Das Fundament hierfür bildet ein funktionierender Arbeitsschutz im Betrieb. In der praktischen Umsetzung ist dabei insbesondere der Präventionsgedanke leitend.
    •  

      • Die Förderung der Gesundheit in der Arbeit ist ein partizipativer Prozess, in dem alle relevanten Akteure und Gruppen einschließlich der Betroffenen selbst gehört und aktiv einbezogen werden müssen.
      •  

        • Gesundheitsförderung darf sich nicht nur auf die Arbeitswelt beschränken. Menschen müssen in ihrer komplexen Lebenssituation, in der ihre Arbeit nur ein Teilaspekt ist, unterstützt werden.

         

        • Gesundheitsförderung darf sich nicht in unverbundenen Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern muss integrative Konzepte zur Unterstützung schaffen und abgestimmte Maßnahmen anbieten.

         

        • Die betriebliche Gesundheitsförderung muss Firmeninhaber genauso wie die Beschäftigten adressieren. Zudem müssen besonders die Bedarfe der überwiegend weiblichen Beschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt werden.

         

        • Gesundheitsförderung muss langfristig angelegt werden. Die Schaffung nachhaltiger und selbsttragender Strukturen ist ein zentrales Ziel der Gesundheitsförderung.

         

        • Gesundheitsförderung in der Arbeit entbindet die Menschen nicht von ihrer Verantwortung für die eigene Gesundheit. In der Ausübung dieser Verantwortung werden die Menschen unterstützt.

         

        • Dafür werden Mischarbeitsplätze mit planvollen Belastungswechseln, qualifizierte Arbeitsplatzbeschreibungen mit Bewertung der spezifischen Belastungen und eine Anpassung der Arbeitsplatzanforderungen an das Lebensalter benötigt. Nur so kann erreicht werden, dass die Beschäftigten im Einzelhandel gesund bis zum Renteneintritt arbeiten können.

         

        • Die Bedingungen, die die Beschäftigten psychisch belasten, müssen analysiert und angepasst werden. Zugleich müssen Hilfestellungen gegeben werden, wie die Beschäftigten mit den dann immer noch bestehenden Belastungen umgehen können.

         

        • Arbeits- und Gesundheitsschutz muss bereits ab der Ausbildung für alle Beschäftigten verankert werden. Zudem bedarf es der Weiterbildung der Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zu „gesunder Führung“.

         

        • Die Führungskräfte sollten durch qualifizierte Gesundheitsbeauftragte – extern oder intern – unterstützt und entlastet werden.

         


         

        Das Projekt

        BGM für kleine Unternehmen

        Entwicklung und Erprobung eines überbetrieblichen Gesundheitsmanagements am Beispiel des Einzelhandels

        Im Rahmen eines vom Land NRW und der EU geförderten Modellprojektes werden Mitgliedsbetriebe mit bedarfsgerechten Produkten zur Gesundheitsförderung unterstützt.
        Das zu entwickelnde überbetriebliche Gesundheitsmanagement übernimmt dabei als externe Dienstleistung alle Managementfunktionen des BGM und entlastet so den Kleinbetrieb. Über konkrete Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Ergonomie und Arbeitsgestaltung und der Arbeit(zeit)organisation werden andererseits die verhältnispräventiven Rahmenbedingungen in den Betrieben verbessert.
        Die folgenden praxisfähigen Instrumente können Betriebe dabei bedarfsgerecht einsetzen:

        Schnelle Hilfe
        eine Telefonhotline in Kombination mit persönlicher Beratung zu allen Fragen und Problemen, die mit belastenden Lebenssituationen zusammenhängen. Die Berater sind ausgewiesene Experten und gewohnt, unkomplizierte Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen zeitnah auf den Weg zu bringen.

        Mikro-Trainingsprogramme
        arbeitsplatzorientierte Lerneinheiten zur Unterstützung gesunden Arbeitens für Leitungskräfte und Beschäftigte zu den Themen „Arbeiten im Team“, „Richtig führen“, „Stressmanagement“ und „Kundenkommunikation“ (Vorteil: geringer zeitlicher Aufwand mit hoher Effektivität).

        Stress-Monitoring
        ein sehr einfach zu handhabendes Selbstbeobachtungsinstrument zum Thema „Stress in der Arbeit und im Alltag“. Es ist die Grundlage für die Erstellung und Umsetzung eines für Sie maßgeschneiderten Präventionsplanes.

        Alle Angebote lassen sich optimal kombinieren und haben sich in der Praxis bestens bewährt.
        Die Zahl der Betriebe, die im Rahmen des Projektes betreut werden können, ist auf 40 begrenzt. Die Teilnahme an dem Projekt ist für unsere Mitgliedsbetriebe kostenlos.
        Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland möchte mit diesem Projekt einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, die Gesundheit der arbeitenden Menschen im (Einzel-)Handel zu unterstützen, Belastungen abzubauen und den Umgang mit Belastungen zu verbessern.

        Das Projekt ist eine Gemeinschaftsinitiative der Handelsverbände NRW Westfalen-Münsterland und Ostwestfalen-Lippe  sowie der DAA Deutsche Angestellten Akademie Ostwestfalen-Lippe und der gaus gmbh Dortmund.

        Projektlaufzeit

        01.06.2016-31.05.2018

        Projektpartner
        Antragsteller: DAA Deutsche Angestellten Akademie Ostwestfalen-Lippe
        Projektpartner: Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland, Einzelhandelsverband Ostwestfalen-Lippe, gaus GmbH

        Förderung/Auftraggeber
        Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds
        weiterführende Links zum europäischer Sozialfond: www.esf.nrw.de www.mags.nrw/arbeit und zur Europäsche Kommission: http://ec.europa.eu

        https://www.mags.nrw/sites/default/files/assets/images/eu_esf-nrw_mags_fh_4c-logo.jpg

         


         

        Transfer der Ergebnisse

        Sie sind neugierig auf die Projektergebnisse? Sie planen schon länger Elemente des Gesundheitsmanagements in Ihren Betrieb zu integrieren und benötigen einen Impuls? Gerne stehen wir Ihnen als Anprechpartner zur Verfügung.

        Im Rahmen der Transferveranstaltung können Sie sich komprimiert über das Projekt und die gemachten Erfahrungen informieren. Geplant ist eine Übernahme der Bausteine in den Regelbetrieb. Das Angebot wird zur Zeit erarbeitet.

        Transferveranstaltungen erfolgten am

        6.3.2018  von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Handelsverband Geschäftsstelle in Münster

        15.3.2018  von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Handelsverband Geschäftsstelle in Dortmund

        21.3.2018  von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Handelsverband Geschäftsstelle in Paderborn

        Sie möchten  über die Ergebnisse informiert werden? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Gerne vermitteln wir Ihnen die geeignete Kontaktperson.


         

        Abschlussveranstaltung

        9. Juli 2018 von 11.00 bis 13.00 Uhr in der Eventkirche Dortmund, Hochstraße 10-12, 44149 Dortmund

        Im NRW-Projekt „Überbetriebliches Gesundheitsmanagement im Einzelhandel“ wurde ein
        innovatives Modell zum Gesundheitsmanagement in kleinen Unternehmen entwickelt und mit
        40 Betrieben erprobt. Kern ist ein überbetriebliches Angebot von Dienstleistungen, die speziell
        auf die Klientel der kleinen Unternehmen und ihrer Beschäftigten zugeschnitten sind:
        Stressmonitoring, Coaching, Training.
        Auf der Tagung wird das Angebot der Öffentlichkeit vorgestellt und mit der Unternehmenspraxis
        sowie Vertretern der Handelsverbände und der Gewerkschaften diskutiert.

        Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier: Agenda Abschlussveranstaltung

        Die Anmeldung erfolt über die DAA per Mail an: jana.hausmann[at]daa.de